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BVerwG, 07.09.1956 - II C 197.54 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
G 131 § 1 Abs. 1 Nr. 2
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1954 - V A 25/54
- BVerwG, 07.09.1956 - II C 197.54
Papierfundstellen
- BVerwGE 5, 10
- DÖV 1957, 539
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 29.09.1960 - II C 145.58
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht harte gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131 darauf abzustellen, ob die Polizeikasse Bremen am 8. Mai 1945 "auf Grund ordnungsmäßiger Überweisung" für die Versorgung der Klägerin zuständig war; dies hat das Berufungsgericht richtig erkannt, und es hat auch den bundesrechtlichen Begriff der "auf Grund ordnungsmäßiger Überweisung zur Zahlung der Bezüge verpflichteten Kasse" in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 5, 10 und Beschluß vom 10. Januar 1957 - BVerwG VI B 133.56 -) zutreffend angewendet. - BGH, 11.07.1957 - III ZR 111/52
Rechtsmittel
Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Ziff 2 sind nämlich nicht nur dann erfüllt, wenn ein verdrängter Versorgungsberechtigter von einer außerhalb des Bundesgebietes gelegenen Kasse nicht - oder nicht ordnungsmäßig - an eine Kasse im Bundesgebiet überwiesen worden ist, sondern auch in dem Fall, in dem ursprünglich eine im Bundesgebiet gelegene Kasse zur Zahlung verpflichtet war, der Versorgungsberechtigte sodann aber ordnungsmäßig an eine außerhalb des Bundesgebietes liegende Kasse überwiesen worden war (vgl. das Urteil des BVerwG vom 7. September 1956 - II C 197.54 - in NDBZ 1957, 109 = ZBR 1957, 149). - BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61
Feststellungsinteresse bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen …
Wesentliche Verfahrensmängel im Sinne des nach § 195 Abs. 6 Nr. 5 und 7 VwGO hier noch anzuwendenden § 56 Abs. 1 Satz 2 BVerwGG sind nur solche Verfahrensverstöße, auf denen das angefochtene Urteil beruht oder beruhen kann (vgl. BVerwGE 1, 281; 5, 12) [BVerwG 07.09.1956 - II C 197/54].
- BVerwG, 24.06.1970 - IV B 219.68
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Ferner muß dargelegt werden, daß sich die Aufklärung dem Gericht hätte aufdrängen müssen und daß das Gericht bei Vermeidung des gerügten Aufklärungsmangels zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre oder hätte gelangen können (vgl. Urteil vom 9. November 1956 - BVerwG II C 175.54 - [BVerwGE 5, 12, 12 [BVerwG 07.09.1956 - II C 197/54]]). - BVerwG, 29.10.1959 - II C 46.58
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Weiterhin ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131 und aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 5, 10; BVerwG, Beschluß vom 10. Januar 1957 - BVerwG VI B 133.56 -), daß unter "ordnungsmäßiger Überweisung" im Sinne der vorbezeichneten Regelung nur eine Maßnahme zu verstehen ist, die dem Abs. 2 des Gesetzes über Zahlungen aus öffentlichen Kassen vom 21. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1899) in Verbindung mit den zu dieser Vorschrift von dem zuständigen Minister erlassenen Verwaltungsanordnungen ("Kassen- und Rechnungsvorschriften über die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und ihrer Hinterbliebenen") entspricht. - BVerwG, 17.05.1962 - II C 102.60
Anspruch auf Gewährung von Versorgungsbezügen nach den Bestimmungen des Kapitels …
Der Gesetzgeber hat demgemäß - zulässigerweise - bezüglich der an diesem Tage noch bestehenden Beamtenverhältnisse auf die Belegenheit der letzten Dienststelle abgestellt, bezüglich der an diesem Tage bereits bestehenden Versorgungsverhältnisse dagegen das Kassenprinzip (vgl. BVerwGE 5, 10 [12]) eingeführt. - BVerwG, 28.01.1960 - II C 324.57
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Dies hätte aber vorgetragen werden müssen, weil aus dem Revisionsvorbringen schlüssig hervorgehen muß, daß das angefochtene Urteil auf dem gerügten Verfahrensmangel beruht oder doch jedenfalls beruhen kann (BVerwGE 5, 11 f. [BVerwG 07.09.1956 - II C 197/54]). - BVerwG, 21.10.1965 - VI C 22.63
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Diese Voraussetzung wird noch verschärft durch die weitere, daß die Überweisung "ordnungsmäßig" gewesen sein muß, d.h. mindestens in erkennbarer und an dem Ziel keine Zweifel lassender Form erfolgt sein muß, wobei im Einzelfall Art und Umfang der Überweisungsmaßnahme unterschiedlich sein können, wie sich aus dem Urteil vom 7. September 1956 (BVerwGE 5, 10) ergibt. - OVG Berlin, 11.01.1965 - IV B 15.63
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Voraussetzungen einer Entlassung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 26.10.1959 - VI C 95.59
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Es kann dahingestellt bleiben, ob die von der Revision gerügten Verfahrensmängel überhaupt wesentlich sind, ob insbesondere das angefochtene Urteil auf ihnen beruht (vgl. BVerwGE 1, 281; 5, 12) [BVerwG 07.09.1956 - II C 197/54].